Das Gärtnern im öffentlichen Raum soll die Regel und nicht die Ausnahme sein. Schulgärten,
Mietergärten im Abstandsgrün, Gemeinschaftsgärten im öffentlichen Grün oder auf versiegelten
Flächen, Gemeinschaftsgärten in Kleingartenanlagen, auf Kirchhöfen und Firmengeländen etc. sollen als wertvoller Beitrag zu einer essbaren Stadt und zur Bildung für nachhaltige Entwicklung wertgeschätzt werden. Der öffentliche Raum soll zunehmend für den Anbau von Lebensmitteln genutzt werden.