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Mitgliedschaft

im Münchner Ernährungsrat e.V. 

Mit Herz und Hand für die Ernährungswende

Mit Deiner Stimme und Deinem Beitrag hilfst Du uns, Münchens Küchen, Speisekammern, Restaurants und Kantinen nachhaltiger zu machen, eine zukunftsfähige Landwirtschaft zu unterstützen und eine gemeinwohlorientierte Ernährungspolitik konsequent bei den städtischen Entscheider:innen in Politik und Verwaltung zu verankern.

Je mehr Mitglieder uns unterstützen, desto stärker wird unsere Stimme und desto langfristiger und unabhängiger können wir Projekte zu Ernährungsbildung, Quartiersentwicklung, Außer-Haus-Verpflegung, Essbare Stadt, urbane Gärten, solidarische Landwirtschaft auf die Beine stellen.

In guter Gesellschaft

Als Mitglied im Münchner Ernährungsrat bist Du oder Deine Organisation in guter Gesellschaft: Werde Teil eines starken Bündnisses von Akteur:innen der Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Handel, Verbänden, gemeinnützigen Institutionen, Landwirtschaft, Bildung und Wissenschaft, die sich gemeinsam für unser Ziel 'Gutes Essen für alle' einsetzen.

Unser großes Netzwerk an Mitgliedern und Kooperationspartnern geben der Ernährungswende in München eine Heimat. Gemeinsam können wir viel erreichen. Jedes Mitglied zählt − gerade jetzt! 

Arten der Mitgliedschaft

Fördermitglied

  • Finanzielle Unterstützung unserer Arbeit, ohne Stimmrecht
  • Jahresbeitrag von mind. 30 Euro 
  • Mitgliedsbeiträge sind steuerlich voll absetzbar

Ordentliches Mitglied

  • Aktives Wahlrecht im Münchner Ernährungsrat (z.B. Vorstandswahl)
  • Jahresbeitrag von mind. 50 Euro
  • Mitgliedsbeiträge sind steuerlich voll absetzbar

Ich möchte den Ernährungsrat München e.V. mit einer Mitgliedschaft unterstützen und
damit eine nachhaltige Ernährungspolitik in München fördern.

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Mitgliedschaft

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Die Mitgliedschaft gilt kalenderjährlich und verlängert sich - sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wurde - automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigung muss bis zum 30. September schriftlich gegenüber dem MünchnerErnährungsrat e.V. erklärt werden, damit sie zum Jahresende wirksam wird. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Entrichtung des Mitgliedsbeitrags.

Bankdaten

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Satzung und Datenschutz

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