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Die essbare Stadt

Eine essbare Stadt München schaffen!

Wo stehen wir?

Die Flächenpotenziale zur Lebensmittelversorgung in der Stadt bislang nur unzureichend genutzt. Es besteht eine hohe Flächenkonkurrenz mit Gewerbe, Verkehr, Wohnen etc. und selbst bei der Planung und Bewirtschaftung von Grünflächen wird die Möglichkeit bzw. Notwendigkeit des Anbaus von essbaren Pflanzen kaum berücksichtigt. Dabei verfügt eine Großstadt wie München über eine Vielzahl von Flächen, die in den nächsten 2-3 Jahren voraussichtlich nicht ihrer geplanten Bestimmung zugeführt und daher temporär von einem Gemeinschaftsgarten genutzt werden könnten.

Wo wollen wir hin?

Versorgung mit in der Stadt produzierten ökologischen Lebensmitteln

Das Gärtnern im öffentlichen Raum soll die Regel und nicht die Ausnahme sein. Schulgärten, Mietergärten im Abstandsgrün, Gemeinschaftsgärten im öffentlichen Grün oder auf versiegelten Flächen, Gemeinschaftsgärten in Kleingartenanlagen, auf Kirchhöfen und Firmengeländen etc. sollen als wertvoller Beitrag zu einer essbaren Stadt und zur Bildung für nachhaltige Entwicklung wertgeschätzt werden. Der öffentliche Raum soll zunehmend für den Anbau von Lebensmitteln genutzt werden.

Raum für Subsistenz und Selbstwirksamkeit

Gemeinschaftsgärten fungieren als Keimzelle für nachhaltiges, gemeinsames Leben und Wirtschaften im Quartier. Sie sind idealerweise an Nachbarschafts-Treffs oder Gemeindezentren angeschlossen, wo die Ernte gemeinsam verarbeitet, konserviert und ggf. gelagert werden kann. So entstehen auf Quartiersebene sogenannte LebensMittelPunkte die gleichzeitig auch Bildungs- und Speiselokale sein können. So können sich Bürger:innen an der Produktion und Verteilung gesunder Lebensmittel beteiligen und sich ein Stück weit selbst versorgen.

Unsere Forderungen

1. Flächenerfassung, -kartierung und Zugang schaffen

Der Stadtrat gibt bereits eine Erfassung und Kartierung der für den Obst- und Gemüseanbau bereits genutzten sowie potentiell geeigneten Flächen innerhalb des Stadtgebietes in Auftrag. Darüber hinaus sollen alle geeigneten Flächen erfasst und kartiert werden sowie Zwischennutzungen ermöglichen und deren Wasserversorgung gewährleisten.

2. Gemeinschaftsgärten in jedem Quartier

Nutzung von öffentlichen und öffentlich zugänglichen Flächen für kleine Gemeinschaftsgärten mit 6-10 Hochbeeten. Die städtischen Wohnbaugenossenschaften stellen Abstandsgrün als Mietergärten zur Verfügung. Diese werden als Gemeinschaftsgärten betrieben, in denen auf mindestens 75 Prozent der Fläche Gemüse, Salate, Kräuter und Beerenobst angebaut werden. In jeder öffentlichen Grünanlage wird eine Fläche für einen kleinen Gemeinschaftsgarten mit 6-10 (Hoch-)Beeten ausgewiesen.

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