Der Bürgerrat “Ernährung im Wandel” hat insgesamt neun Empfehlungen ausgesprochen. Die bedeutendste Empfehlung lautet: Es sollte ein kostenfreies, gesundes Mittagessen für alle Kinder in Kitas und Schulen geben. Dieses Vorhaben soll schrittweise beginnend bei den Kitas eingeführt werden. Um die Finanzierung zu gewährleisten, schlagen die Bürgerratsmitglieder vor, auf eine Erhöhung des Kindergelds zu verzichten.
Weitere Empfehlungen des Bürgerrats sind:
- Verpflichtendes staatliches Label für Lebensmittel: Dieses Label soll die Bereiche Klima, Tierwohl und Gesundheit berücksichtigen.
- Verpflichtende Weitergabe von genießbaren Lebensmitteln durch den Lebensmitteleinzelhandel: Damit soll Lebensmittelverschwendung reduziert werden.
- Transparente Darstellung der Lebensbedingungen und Herkunft von Tieren: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen besser informiert werden.
- Neuer Steuerkurs für Lebensmittel: Fördern statt Fordern – eine neue Steuerpolitik für Lebensmittel.
- Gesunde, ausgewogene und angepasste Gemeinschaftsverpflegung in Krankenhäusern, Reha-, Senioren- und sonstigen Pflegeeinrichtungen: Verbesserung der Verpflegung in Gesundheitseinrichtungen.
- Verbrauchsabgabe zur Förderung des Tierwohls: Eine Abgabe, die dem Tierwohl zugutekommt.
- Altersgrenze für Energydrinks: Einschränkung des Konsums von Energydrinks.
- Mehr Personal für Lebensmittelkontrollen und bessere Transparenz der Ergebnisse für die Öffentlichkeit: Verbesserung der Lebensmittelüberwachung.
Zusätzlich betont der Bürgerrat, dass Aufklärung und Bildung das Fundament für alle anderen Empfehlungen sind. Die ausführlichen Empfehlungstexte und weitere Abstimmungselemente findet ihr hier.
Was passiert jetzt mit den Empfehlungen des Bürgerrats “Ernährung im Wandel”?
Die Empfehlungen des Bürgerrats werden im Deutschen Bundestag diskutiert und weiter bearbeitet. Hier sind die nächsten Schritte:
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Bundestagsdebatte: Am 14.03.2024 fand eine Bundestagsdebatte zu den Empfehlungen statt. Dies ist eine Premiere, da zuvor Bürgerräte zwar eingesetzt wurden, aber keine eigenen Debatten im Bundestag erhielten.
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Überweisung an Ausschüsse: Die Empfehlungen werden an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Der federführende Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft wird sich intensiv damit befassen.
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Einbeziehung der Länder: Bei der Forderung nach kostenfreiem Mittagessen müssen auch die Länder einbezogen werden, da sie für Kitas und Schulen zuständig sind.
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Abstimmung im Bundestag: Ob einzelne Empfehlungen tatsächlich zur Abstimmung im Bundestag kommen, hängt davon ab, ob Fraktionen entsprechende Gesetzentwürfe einbringen.
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Umsetzung der Empfehlungen: Die Empfehlungen des Bürgerrats sind für den Bundestag nicht bindend. Dennoch betont Bundestagspräsidentin Bärbel Bas, dass der Bundestag sich ernsthaft damit auseinandersetzen wird. Es ist wichtig, damit die Teilnehmenden nicht frustriert sind, wenn ihre Arbeit in der Schublade verschwindet.
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Komplexität der Umsetzung: Die Empfehlungen variieren in ihrer Komplexität. Eine schnelle Umsetzung könnte beispielsweise bei der Einführung einer Altersgrenze von 16 Jahren für Energydrinks erfolgen. Schwieriger wird es bei Forderungen wie dem kostenfreien Mittagessen, da die Länder und verschiedene Ressorts einbezogen werden müssen.
Der Bürgerrat “Ernährung im Wandel” hat somit einen wichtigen Beitrag zur politischen Diskussion geleistet, und die Umsetzung der Empfehlungen wird weiterhin aufmerksam verfolgt.
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Foto: Robert Boden, DBT